FOKUS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fokusfabrik

§1 Leistungen und Honorar

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei den im Angebot / der Projektskizze aufgeführten Inhalten beratend oder durchführend zu unterstützen. Die Auftragserteilung muss seitens des Auftraggebers zuvor schriftlich bestätigt werden. Grundlage für die Zusammenarbeit ist das Angebot. Ziel und Projektzeitraum gehen aus dem Angebot hervor. Die Leistung sowie der Vertrag enden mit dem Zusenden eines Feedbackbogens.

§2 Zahlungsmodalitäten

Die Honorarabrechnung erfolgt jeweils nach Durchführung der Teil-/Leistung durch Vorlage einer Rechnung. Rechnungsadresse ist die des Auftraggebers. Die anfallende Umsatzsteuer wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Das vertraglich vereinbarte Honorar ist bei Beratungsleistungen auch dann in voller Höhe fällig, wenn nur Teile oder Ideenansätze der empfohlenen Beratungsinhalte vom Auftraggeber übernommen, in abgeänderter Form umgesetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Der Auftraggeber begleicht das vereinbarte Honorar, die USt. sowie evtl. vereinbarte Nebenkosten nach Rechnungsstellung aus eigenen Mitteln. Die Bezahlung erfolgt durch den Auftraggeber unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Auftragnehmers. Vorkasserechnungen werden gesondert vereinbart. Geht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum kein Widerspruch ein, gelten die Forderung sowie die erbrachte Leistung vom Auftraggeber als anerkannt.

§2.1 Flexible Zahlungsbedingungen

Um den vielfältigen Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden, bieten wir neben der Standardzahlung auch flexible Zahlungsoptionen an. Diese Optionen müssen vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden und können Folgendes umfassen:
  • Ratenzahlung: Für Projekte über einem bestimmten Rechnungsbetrag (z.B. 10.000 EUR) bieten wir die Möglichkeit, das Honorar in bis zu drei monatlichen Raten zu begleichen. Die erste Rate ist bei Projektbeginn fällig, die weiteren Raten entsprechend der im Vertrag festgelegten Zeitpunkte.
  • Vorkasse-Rabatt: Kunden, die sich für eine vollständige Zahlung im Voraus entscheiden, bieten wir einen Rabatt von 3% auf den Gesamtpreis der Dienstleistung.
  • Angepasste Zahlungsfristen: Abhängig von der Art der Dienstleistung und der Vertragsdauer können individuelle Zahlungsfristen vereinbart werden, die den Cashflow-Anforderungen beider Parteien entsprechen.

§3 Verschwiegenheit und Nutzungsrechte

Bei der Gestaltung von Werbemitteln, sowie dem Erarbeiten von Beratungs- / Marketingkonzepten verbleibt das Urheberrecht für Vermarktungs-/ Positionierungs- sowie Gestaltungsideen jederzeit beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall als Urheber / Ideengeber zu nennen. Werden hierüber öffentlich falsche Angaben gemacht, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Netto-Gesamthonorars zzgl. USt. fällig, sowie eine dauerhaft öffentlich einsehbare Richtigstellung. Durch die Bezahlung der erbrachten Leistung werden dem Auftraggeber Nutzungsrechte eingeräumt: Er darf die entwickelten Ideen, gestalteten Werbemittel, Websites, Apps, Geschäftsdrucksachen, etc. somit für seine Zwecke verwenden. Hier wird weiter unterschieden in einfaches Nutzungsrecht (der Urheber kann die gleiche Gestaltung auch an andere Auftraggeber verkaufen, nachdem der Auftraggeber diese einmalig für seine Zwecke genutzt hat) und ausschließliches/exklusives Nutzungsrecht (der Urheber sichert zu, dass diese eine entwickelte Gestaltung und Konzeption an keinen anderen Auftraggeber verkauft wird).

§4 Durchführen von Workshops

Beim expliziten Angebot von Workshops vereinbaren die Vertragsparteien Zeit und Ort der Leistungserbringung im Einzelnen einvernehmlich. Sofern nicht gesondert vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung im Schwerpunkt in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers mit Online- / E-Mail oder telefonischer Abstimmung des Auftraggebers. Für Termine beim Auftraggeber werden Fahrtkosten berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Fahrt- und Reisezeiten des Auftragnehmers nicht als Arbeitszeit. Zu jedem angebotenen Workshop wird es einen persönlichen Termin geben. Die Termine werden inhaltlich vom Auftragnehmer vor- und nachbereitet, was Teil der Beratungszeit ist. Die übrige Abstimmung wie Korrekturen, Fragen, etc. werden vornehmlich per E-Mail oder telefonisch geklärt (ebenfalls Teil der Beratungszeit).

§5 Qualität der Dienstleistung

Der Auftragnehmer bietet für seine Leistung Garantien an, welche die Qualität der vereinbarten Dienstleistung sicherstellen sollen. Detaillierte Bedingungen werden im Angebot dargestellt.

§6 Vertragsänderungen, Inkrafttreten und Kündigung

Im Falle einer Absage von gebuchten Leistungen bzw. der vorzeitigen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber gilt folgende Regelung: Sind bereits Leistungen erbracht worden (z.B. Vorbereitung, Recherchetätigkeiten, o.Ä.), übernimmt der Auftraggeber die Kosten hierfür gemäß Angebot und Zeit- / Leistungsnachweis. Dies gilt nicht soweit die Kündigung auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer bleiben hiervon unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Andernfalls wird dem Auftraggeber eine Verzögerungsentschädigung in Höhe von 5 % des Netto-Gesamthonorars zzgl. USt. gewährt.

§7 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Auseinandersetzungen. Gerichtsstand ist Witten, Sitz des Auftragnehmers.

§8 Alternative Streitbeilegung

Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Mediation als außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zu erwägen. Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, die den Interessen beider Parteien entspricht. Die Kosten der Mediation werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen, sofern nicht anders vereinbart.

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